Translations:Digital Operational Resilienec Act (DORA)/36/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 13:04 Uhr

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Nachricht im Original (Digital Operational Resilienec Act (DORA))
Vor Abschluss eines Vertrags mit einem IKT-Drittdienstleister müssen Finanzunternehmen eine Risikoanalyse durchführen, die die Kriterien von Art 28 Abs 4 und 5 DORA berücksichtigt. Während der Vertragsverhandlungen müssen sie sicherstellen, dass Audit-Frequenzen und zu prüfende Bereiche festgelegt werden, um die Kontrolle über kritische Systeme zu wahren. Des Weiteren sind vertragliche Kündigungsrechte sowie angemessene Ausstiegsstrategien für den Fall einer Beendigung der Vertragsbeziehung festzulegen, insbesondere bei kritischen oder wichtigen Funktionen.

Vor Abschluss eines Vertrags mit einem IKT-Drittdienstleister müssen Finanzunternehmen eine Risikoanalyse durchführen, die die Kriterien von Art 28 Abs 4 und 5 DORA berücksichtigt. Während der Vertragsverhandlungen müssen sie sicherstellen, dass Audit-Frequenzen und zu prüfende Bereiche festgelegt werden, um die Kontrolle über kritische Systeme zu wahren. Des Weiteren sind vertragliche Kündigungsrechte sowie angemessene Ausstiegsstrategien für den Fall einer Beendigung der Vertragsbeziehung festzulegen, insbesondere bei kritischen oder wichtigen Funktionen.