Translations:Digital Operational Resilienec Act (DORA)/38/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 13:04 Uhr
Darüber hinaus sieht DORA in Art 30 spezielle Vertragsbedingungen für die Vergabe von Unteraufträgen durch IKT-Drittdienstleister vor, welche ebenfalls in den technischen Standards der ESA spezifiziert sind. Diese Vorschriften regeln unter anderem die Zulässigkeit der Unterauftragsvergabe sowie die dafür geltenden Kriterien. IKT-Dienstleister fallen vollständig unter den DORA.