Translations:Digital Operational Resilienec Act (DORA)/40/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 13:04 Uhr

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Nachricht im Original (Digital Operational Resilienec Act (DORA))
Die Überwachung von IKT-Drittdienstleistern erfolgt durch die ESA, welche nach Art 31 Abs 2 DORA die Drittdienstleister als „kritisch“ einstufen können. Für jeden als kritisch eingestuften IKT-Drittdienstleister wird eine federführende Überwachungsbehörde ernannt, die über weitreichende Befugnisse verfügt. Dazu zählen das Recht auf Informationsanforderungen, Inspektionen und das Aussprechen von Empfehlungen hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen und der Unterauftragsvergabe. IKT-Drittdienstleistern können auch zentral geprüft werden . Es stellt sich die Frage, welche Behörde in Österreich diese Prüfungen durchführen wird (evtl. Finanzmarktaufsicht, FMA).

Die Überwachung von IKT-Drittdienstleistern erfolgt durch die ESA, welche nach Art 31 Abs 2 DORA die Drittdienstleister als „kritisch“ einstufen können. Für jeden als kritisch eingestuften IKT-Drittdienstleister wird eine federführende Überwachungsbehörde ernannt, die über weitreichende Befugnisse verfügt. Dazu zählen das Recht auf Informationsanforderungen, Inspektionen und das Aussprechen von Empfehlungen hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen und der Unterauftragsvergabe. IKT-Drittdienstleistern können auch zentral geprüft werden . Es stellt sich die Frage, welche Behörde in Österreich diese Prüfungen durchführen wird (evtl. Finanzmarktaufsicht, FMA).