Translations:Digital Operational Resilienec Act (DORA)/43/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 13:04 Uhr

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Nachricht im Original (Digital Operational Resilienec Act (DORA))
Die Vorgaben des DORA ermöglichen es Finanzunternehmen, Informationen und Erkenntnisse über Cyberbedrohungen untereinander – innerhalb vertrauenswürdiger Gemeinschaften und unter Wahrung der Vertraulichkeit potenziell sensibler Informationen – auszutauschen. Dies trägt zur Schärfung des Bewusstseins bei und verstärkt die Fähigkeit, reale informations- und kommunikationstechnologische Vorfälle zu verhindern bzw. deren Auswirkungen wirksamer einzudämmen. Dieser Informationsaustausch wird durch DORA ermöglicht und erfolgt freiwillig. Bei Teilnahme oder Beendigung einer solchen Vereinbarung, erfolgt eine diesbezügliche Meldung an die FMA.<ref>''FMA'', DORA – Informationsaustausch und Notfallübungen, https://www.fma.gv.at/querschnittsthemen/dora/dora-informationsaustausch-und-notfalluebungen/ (abgerufen 22. 1. 2025).</ref>

Die Vorgaben des DORA ermöglichen es Finanzunternehmen, Informationen und Erkenntnisse über Cyberbedrohungen untereinander – innerhalb vertrauenswürdiger Gemeinschaften und unter Wahrung der Vertraulichkeit potenziell sensibler Informationen – auszutauschen. Dies trägt zur Schärfung des Bewusstseins bei und verstärkt die Fähigkeit, reale informations- und kommunikationstechnologische Vorfälle zu verhindern bzw. deren Auswirkungen wirksamer einzudämmen. Dieser Informationsaustausch wird durch DORA ermöglicht und erfolgt freiwillig. Bei Teilnahme oder Beendigung einer solchen Vereinbarung, erfolgt eine diesbezügliche Meldung an die FMA.[1]

  1. FMA, DORA – Informationsaustausch und Notfallübungen, https://www.fma.gv.at/querschnittsthemen/dora/dora-informationsaustausch-und-notfalluebungen/ (abgerufen 22. 1. 2025).