Datenstrategie: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit der '''Europäischen Datenstrategie'''<ref>Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 19.2.2020, Eine europäische Datenstrategie, COM(2020) 66 final.</ref> verfolgt die EU das Ziel, einen Binnenmarkt für Daten zu schaffen, um eine EU-weite und branchenübergreifende Datenweitergabe zum Nutzen von Unternehmen, Forschenden und öffentlichen Verwaltungen zu ermöglichen. Dadurch soll die EU eine führende Rolle in der Datenwirtschaft übernehmen. Gleichzeitig sollen die hohen europäischen Datenschutz-, Sicherheits- und Ethik-Standards gewahrt bleiben. In Umsetzung dieser Version sollen Datenräume, etwa der Europäische Gesundheitsdatenraum, geschaffen werden. Ein bekanntes Beispiel ist das [[Data Act (DA)#Gaia-X|Projekt Gaia-X]]. | |||
Österreich hat auf den Grundsätzen der Europäischen Datenstrategie aufbauend im Oktober 2024 eine österreichische Datenstrategie<ref>''Bundeskanzleramt'', Österreichische Datenstrategie <nowiki>https://www.data.gv.at/wp-content/uploads/2024/10/Datenstrategie_barrierefrei_final-02102024.pdf(Stand</nowiki> Juni 2024). </ref> veröffentlicht.<ref>''Bundeskanzleramt Österreich'', Digital Austria <nowiki>https://www.digitalaustria.gv.at/Strategien/Datenstrategie.html</nowiki> (abgefragt am 28.10.2024).</ref> Sie verfolgt drei zentrale Ziele für Verwaltung und Datenwirtschaft, um eine proaktive Datennutzung und eine ausgeprägte Datenkultur zu stärken. Die Strategie soll eine strukturierte und verantwortungsvolle Datennutzung zur Unterstützung evidenzbasierter Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung fördern und zur Entwicklung neuer Dienstleistungen und Produkte beitragen. Ein erweiterter Datenzugang soll staatliche Prozesse effizienter und transparenter gestalten. | |||
Das Daten-Governance-Gesetz bietet gemeinsam mit dem Data Act den '''sektorübergreifenden Rahmen''', die zentralen Säulen dieser Datennutzung im Binnenmarkt. Konkret soll der DGA den vertrauenswürdigen und sicheren Datenaustausch erleichtern.<ref>''Europäische Kommission,'' Daten-Governance-Gesetz erläutert, <nowiki>https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/data-governance-act-explained</nowiki>.</ref> '''Datenvermittlungsdiensten''' soll in der Datenwirtschaft eine Schlüsselrolle zukommen, insbesondere zur Erleichterung des Datenaustauschs. (EG 27 DGA) | |||
Die nationale Begleitgesetzgebung zum DGA soll im Datenzugangsgesetz (DZG) erfolgen. Ein Ministerialentwurf ist seit Anfang Oktober 2024 in Begutachtung. Die Begutachtungsfrist endet am 11.11.2024. | |||
* [[European Health Data Space (EHDS)]] | * [[European Health Data Space (EHDS)]] | ||
* [[Data Act (DA)]] | * [[Data Act (DA)]] | ||
* [[Data Governance Act (DGA)]] | * [[Data Governance Act (DGA)]] | ||
* [[Interoperability Act (IA)]] | * [[Interoperability Act (IA)]] |
Version vom 12. Dezember 2024, 12:40 Uhr
Mit der Europäischen Datenstrategie[1] verfolgt die EU das Ziel, einen Binnenmarkt für Daten zu schaffen, um eine EU-weite und branchenübergreifende Datenweitergabe zum Nutzen von Unternehmen, Forschenden und öffentlichen Verwaltungen zu ermöglichen. Dadurch soll die EU eine führende Rolle in der Datenwirtschaft übernehmen. Gleichzeitig sollen die hohen europäischen Datenschutz-, Sicherheits- und Ethik-Standards gewahrt bleiben. In Umsetzung dieser Version sollen Datenräume, etwa der Europäische Gesundheitsdatenraum, geschaffen werden. Ein bekanntes Beispiel ist das Projekt Gaia-X.
Österreich hat auf den Grundsätzen der Europäischen Datenstrategie aufbauend im Oktober 2024 eine österreichische Datenstrategie[2] veröffentlicht.[3] Sie verfolgt drei zentrale Ziele für Verwaltung und Datenwirtschaft, um eine proaktive Datennutzung und eine ausgeprägte Datenkultur zu stärken. Die Strategie soll eine strukturierte und verantwortungsvolle Datennutzung zur Unterstützung evidenzbasierter Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung fördern und zur Entwicklung neuer Dienstleistungen und Produkte beitragen. Ein erweiterter Datenzugang soll staatliche Prozesse effizienter und transparenter gestalten.
Das Daten-Governance-Gesetz bietet gemeinsam mit dem Data Act den sektorübergreifenden Rahmen, die zentralen Säulen dieser Datennutzung im Binnenmarkt. Konkret soll der DGA den vertrauenswürdigen und sicheren Datenaustausch erleichtern.[4] Datenvermittlungsdiensten soll in der Datenwirtschaft eine Schlüsselrolle zukommen, insbesondere zur Erleichterung des Datenaustauschs. (EG 27 DGA)
Die nationale Begleitgesetzgebung zum DGA soll im Datenzugangsgesetz (DZG) erfolgen. Ein Ministerialentwurf ist seit Anfang Oktober 2024 in Begutachtung. Die Begutachtungsfrist endet am 11.11.2024.
- ↑ Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 19.2.2020, Eine europäische Datenstrategie, COM(2020) 66 final.
- ↑ Bundeskanzleramt, Österreichische Datenstrategie https://www.data.gv.at/wp-content/uploads/2024/10/Datenstrategie_barrierefrei_final-02102024.pdf(Stand Juni 2024).
- ↑ Bundeskanzleramt Österreich, Digital Austria https://www.digitalaustria.gv.at/Strategien/Datenstrategie.html (abgefragt am 28.10.2024).
- ↑ Europäische Kommission, Daten-Governance-Gesetz erläutert, https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/data-governance-act-explained.