Network and Information Security Directive (NIS2-RL): Unterschied zwischen den Versionen
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Die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (kurz: „NIS2-RL“) ist die Nachfolgeregelung der ersten Cybersicherheitsrichtlinie der Europäischen Union („NIS-RL“). Bereits durch die erste NIS-RL und deren nationale Umsetzung im NISG wurden bestimmte Unternehmen zu Cybersicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Mit der Nachfolgeregelung, der NIS2-RL, wird der Anwendungsbereich deutlich erweitert, um auch große Teile der bisher nicht erfassten Unternehmen zu bedarfsgerechten Sicherheitsmaßnahmen zu verpflichten. Darüber hinaus werden insbesondere konkrete Vorgaben für ein Meldesystem bei Sicherheitsvorfällen gemacht und neue Haftungstatbestände geschaffen. Die NIS-RL wurde in Österreich im Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (kurz: „NISG“) umgesetzt, das derzeit (Stand: Oktober 2024) zur Umsetzung der NIS2<ref>https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/326</ref> novelliert wird. | |||
== Anwendungsbereich == | == Anwendungsbereich == | ||
Version vom 18. September 2024, 09:08 Uhr
Langtitel:
Kurztitel: Konsolidierter Text: Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie) (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555
Einleitung
Die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (kurz: „NIS2-RL“) ist die Nachfolgeregelung der ersten Cybersicherheitsrichtlinie der Europäischen Union („NIS-RL“). Bereits durch die erste NIS-RL und deren nationale Umsetzung im NISG wurden bestimmte Unternehmen zu Cybersicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Mit der Nachfolgeregelung, der NIS2-RL, wird der Anwendungsbereich deutlich erweitert, um auch große Teile der bisher nicht erfassten Unternehmen zu bedarfsgerechten Sicherheitsmaßnahmen zu verpflichten. Darüber hinaus werden insbesondere konkrete Vorgaben für ein Meldesystem bei Sicherheitsvorfällen gemacht und neue Haftungstatbestände geschaffen. Die NIS-RL wurde in Österreich im Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (kurz: „NISG“) umgesetzt, das derzeit (Stand: Oktober 2024) zur Umsetzung der NIS2[1] novelliert wird.
Anwendungsbereich
Fallbeispiele
Synergien
Konsequenzen/Strafen
Weiterführende Literatur
Überblicksartikel
- Löffler, NIS-2. Ein Überblick, dako 2024, 76
Einführungswerke
Kommentare
Sammelwerke
- Ditttrich/Dochow/Ippach (Hrsg), Rechtshandbuch Cybersicherheit im Gesundheitswesen (2024)
- Hornung/Schallbruch (Hrsg), IT-Sicherheitsrecht. Praxishandbuch2 (2024, iE)
- Kipker (Hrsg), Cybersecurity. Rechtshandbuch2 (2023)