KI-Haftungsregelungen

Aus RI Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen

Einleitung

Im Bereich der Regulierung künstlicher Intelligenz durch die EU wurden neben dem AI Act von der Kommission auch Vorschläge für spezifische Haftungsregelungen in diesem Zusammenhang vorgelegt. Dies beinhaltete zum einen den Vorschlag für eine neue Produkthaftungsrichtlinie, welcher zwar auch andere Hintergründe hatte, aber durch einige Aspekte insbesondere auch auf künstliche Intelligenz (KI) abzielte, und zum anderen einen Vorschlag für eine eigene AI Liability Directive (AILD).[1]

Während die neue Produkthaftungsrichtlinie, wie auch bisher, im Wesentlichen auf die Festlegung von Regelungen für eine verschuldensunabhängige (zivilrechtliche) Haftung abzielen sollte, adressierte der Vorschlag für die AILD insbesondere Beweiserleichterungen im Rahmen der (prinzipiell weiterhin) aus nationalen bzw unionsrechtlichen Regelungen ableitbaren außervertraglichen, verschuldensabhängigen, zivilrechtlichen Haftung.[2] Dadurch sollte vorrangig (Beweis-)Problematiken entgegengetreten werden, die mit gewissen Eigenschaften von KI in Verbindung gebracht wurden, wie deren Komplexität und Undurchsichtigkeit (die wiederum insgesamt als sogenannter Blackbox-Effekt bezeichnet werden). Angesprochen wurden dabei insbesondere Nachweise für die Aspekte Kausalität und Verschulden.[3] Den Erläuterungen zufolge wurden in dem Zusammenhang verschiedene Optionen abgewogen und sich vorerst gegen die Statuierung einer eigenen (verschuldensunabhängigen) Haftung für KI entschieden, was allerdings demnach nach einer gewissen Zeit noch einmal evaluiert werden sollte (siehe im Detail Artikel 5 AILD-Vorschlag).[4]

Im Rahmen der neuen Produkthaftungsrichtlinie ist im Zusammenhang mit KI zunächst vor allem hervorzuheben, dass nach weitreichenden Unklarheiten in diesem Zusammenhang im Rahmen der neuen Richtlinie Software (und damit auch KI) explizit in den Produktbegriff aufgenommen werden sollte. Darüber hinaus zielen auch gewisse Aspekte der neuen Produkthaftungsregelungen mehr oder weniger spezifisch auf KI bzw deren Besonderheiten ab.[5]

AI Liability Directive

Fallbeispiele

Synergien

Produkhaftungsrichtlinie neu

Weiterführende Literatur

Weiterführende Links

  1. Vgl Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (Richtlinie über KI-Haftung), COM(2022) 496 final, insbesondere Seiten 2, 3 und 13; Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haftung für fehlerhafte Produkte, COM(2022) 495 final, insbesondere Seiten 1 und folgende.
  2. Vgl Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haftung für fehlerhafte Produkte, COM(2022) 495 final, insbesondere Seite 14; Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (Richtlinie über KI-Haftung), COM(2022) 496 final, insbesondere Seiten 3, 12 und 13.
  3. Vgl Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (Richtlinie über KI-Haftung), COM(2022) 496 final, insbesondere Seiten 1, 2, Erwägungsgründe 22 und 28, Artikel 3(5).
  4. Vgl Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (Richtlinie über KI-Haftung), COM(2022) 496 final, insbesondere Seiten 5 und folgende.
  5. Vgl Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haftung für fehlerhafte Produkte, COM(2022) 495 final, insbesondere Seite 6.