Digital Services Act (DSA)

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Langtitel: Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

Kurztitel: Gesetz über digitale Dienste; Digital Services Act (DSA)

Kurzübersicht

Einführung

Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act oder DSA) legt einheitliche Regeln für Vermittlungsdienste, Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen mit dem Ziel fest, ein vertrauenswürdiges, sicheres und vorhersehbares Online-Umfeld für Verbraucher und Unternehmen zu gewährleisten. Ebenso zielt das Regelwerk auf den Schutz und die Gewährleistung einer effektiven Grundrechtsausübung – insbesondere das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit sowie den Verbraucherschutz. Der DSA normiert umfassende Verpflichtungen für Anbieter von Online-Diensten und verfolgt dabei einen abgestuften Regelungsansatz, der die unterschiedlichen Compliance-Pflichten an die Art und Größe der jeweiligen Online-Dienste knüpft. Zusammen mit dem Digital Markets Act (DMA) bildet er ein umfassendes Regelwerk zur Regulierung digitaler Dienste.[1]

Der DSA ist am 16. November 2022 in Kraft getreten und seine Bestimmungen sind seit dem 17. Februar 2024 umfassend anwendbar (Art 93 DSA). Da es sich bei dem DSA um eine EU-Verordnung handelt, müssen die einzelnen Bestimmungen nicht in nationales Recht umgesetzt werden (im Unterschied zu EU-Richtlinien), sondern gelten unmittelbar.[2]

Anwendungsbereich

Zentrale Inhalte / Kernpflichten

Fallbeispiele

Synergien

Konsequenzen/Sanktionen

Weiterführende Literatur

Weiterführende Links

  1. Kern, Checkliste: Überblick über das abgestufte Regulierungssystem des Digital Services Act. Anwendungsbereich der DSA-Sorgfaltspflichten nach Art und Größe der Vermittlungsdienste, in: ecolex 118 (2024), 214.
  2. Vgl. Art 288 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).