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Name | Aktueller Text |
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V Deutsch (de) | Mit dem Vorschlag wird eine Begriffsbestimmung für „verwaltete Sicherheitsdienste“ eingeführt, die an die Begriffsbestimmung für „Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste“ in der NIS-2-Richtlinie angelehnt ist. Verwaltete Sicherheitsdienste sind Dienste, die in der Durchführung oder Unterstützung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Cybersicherheitsrisikomanagement ihrer Kund*innen bestehen (Art. 1 Abs. 2 CSA-N). Außerdem wird ein neuer Artikel 51a über die Sicherheitsziele der europäischen Systeme für die Cybersicherheitszertifizierung eingefügt, die auf verwaltete Sicherheitsdienste abgestimmt sind. Auf dieser Basis kann die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt für ein Zertifizierungsschema für verwaltete Sicherheitsdienste annehmen. |
V Englisch (en) | The proposal introduces a definition of "managed security services" which is based on the definition of "providers of managed security services" in the NIS 2 Directive. Managed security services are services that consist of carrying out or supporting activities related to their customers' cybersecurity risk management (Art. 1 Para 2 CSA-N). Furthermore, a new Article 51a is inserted on the security objectives of European cybersecurity certification schemes tailored to managed security services. On this basis, the EU Commission can adopt a delegated act for a certification scheme for managed security services. |