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 V Deutsch (de)Diese Richtlinie ergänzt die NIS2-Richtlinie, indem sie sich speziell auf die physische und digitale Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen konzentriert. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, kritische Einrichtungen zu identifizieren und deren Schutz vor Cyber- und physischen Bedrohungen sicherzustellen.
 V Englisch (en)This directive complements the NIS2 Directive by specifically focusing on the physical and digital resilience of critical infrastructures. It obliges member states to identify critical entities and ensure their protection against cyber and physical threats.