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Name | Aktueller Text |
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V Deutsch (de) | Die Überwachung von IKT-Drittdienstleistern erfolgt durch die ESA, welche nach Art 31 Abs 2 DORA die Drittdienstleister als „kritisch“ einstufen können. Für jeden als kritisch eingestuften IKT-Drittdienstleister wird eine federführende Überwachungsbehörde ernannt, die über weitreichende Befugnisse verfügt. Dazu zählen das Recht auf Informationsanforderungen, Inspektionen und das Aussprechen von Empfehlungen hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen und der Unterauftragsvergabe. IKT-Drittdienstleistern können auch zentral geprüft werden . Es stellt sich die Frage, welche Behörde in Österreich diese Prüfungen durchführen wird (evtl. Finanzmarktaufsicht, FMA). |
V Englisch (en) | The supervision of ICT third-party providers is carried out by the ESAs, which under Article 31(2) DORA may designate them as “critical.” A lead supervisory authority will be appointed for each critical ICT third-party provider, with far-reaching powers, including information requests, inspections, and recommendations regarding security requirements and subcontracting. Central audits of ICT providers may also be conducted. It remains to be clarified which Austrian authority (possibly the FMA) will carry out such audits. |