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Es wurden 2 Übersetzungen gefunden.

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 V Deutsch (de)* DSGVO: Unternehmen sind verpflichtet, eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen, wenn die Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt. Dies umfasst eine detaillierte Bewertung der Risiken und die Implementierung von Maßnahmen zur Risikominimierung. (Art 35 DSGVO)
* NIS2-RL: Organisationen müssen regelmäßig eine Risikobewertung ihrer Netz- und Informationssysteme durchführen, um potenzielle Cybersicherheitsrisiken zu identifizieren und entsprechend darauf zu reagieren. Diese Risikobewertungen müssen umfassender sein, da sie alle potenziellen Risiken für die kritischen IT-Infrastrukturen eines Unternehmens berücksichtigen.
 V Englisch (en)* **GDPR**: Requires a Data Protection Impact Assessment (DPIA) if high risks to individuals are anticipated (Art. 35 GDPR), including detailed risk evaluation and mitigation.
* **NIS2**: Requires regular assessments of network and information system risks, identifying cybersecurity risks and mitigation strategies—these are broader and cover all critical infrastructure.