Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)

Aus RI Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen

Langtitel: Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

Kurztitel: Ökodesign-Verordnung/Ecodesign Regulation

Kurzübersicht

Ziele Anwendungsbereich Inhalt Synergie Konsequenzen

Einführung

Die Ökodesign-VO will einen Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für Produkte schaffen, um so ihre ökologische Nachhaltigkeit zu verbessern, damit nachhaltige Produkte zu Norm werden, der CO2-Fußabdruck und Umweltfußabdruck verinringert wird und der freie Verkehr mit diesen Produkten sicehergestellt wird (Art 1 Abs 1 Ökodesign-VO).

Sekundär werden

  • ein digitaler Produktpass eingeführt
  • verbindliche Anforderungen für die umweltorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge eingeführt
  • ein Rahmen geschaffen, um zu verhindern, dass unverkaufte Verbrauchsprodukte vernichtet werden.

Anwendungsbereich

Die Ökodesign-VO gilt für alle physischen Waren, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, einschließlich von Bauteilen und Zwischenprodukten (Art 1 Abs 2 Ökodesign-VO).

Ausnahmen bestehen für

  • Lebensmittel
  • Futtermittel
  • Arzneimittel
  • Tierarzneimittel
  • lebende Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen
  • Erzeugnisse menschlichen Ursprungs
  • Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen
  • Fahrzeuge

Materielle Aspekte

Produktpass