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Die relevanten Gesetzestexte verwenden für die Beschreibung natürlicher und juristischer Personen in der Regel das generische Maskulinum. Bei Begriffen wie bspw "Hersteller", "Anbieter" oder "Nutzer" handelt es sich somit um keine von den Verfasser*innen gewählten Bezeichnungen, sondern um legal definierte Rechtsbegriffe.