Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/10/de

Aus RI Wiki
Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr von FuzzyBot (Diskussion | Beiträge) (Neue Version von externer Quelle importiert)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Der Begriff der "kritischen Infrastruktur" ist hingegen anlagenbezogen zu verstehen.[1] Es handelt sich dabei um "Objekte, Anlagen, Ausrüstung, Netze oder Systeme oder Teile eines Objekts, einer Anlage, Ausrüstung, eines Netzes oder eines Systems, die für die Erbringung eines wesentlichen Dienstes erforderlich sind" (Art 2 Z 4 CER-RL, vgl § 2 Z 5 RKEG-Entwurf).

  1. Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens :0 wurde kein Text angegeben.