Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/59/de

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Die kritischen Einrichtungen haben auf Grundlage der beiden Risikobewertungen geeignete und verhältnismäßige technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Resilienz zu ergreifen (Art 13 Abs 1 CER-RL).