Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/148/de
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Die Verwaltungsstrafen werden daher durch § 22 RKEG-Entwurf umgesetzt und liegen in der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden.
Die Verwaltungsstrafen werden daher durch § 22 RKEG-Entwurf umgesetzt und liegen in der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden.