Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/151/de
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Geldstrafen können, unter gewissen Umständen, auch gegen juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften verhängt werden (§ 22 Abs 3, 4 RKEG-Entwurf).
Geldstrafen können, unter gewissen Umständen, auch gegen juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften verhängt werden (§ 22 Abs 3, 4 RKEG-Entwurf).