Translations:Cyber Resilience Act (CRA)/50/de

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  • Dokumentierte Cybersicherheitsrichtlinie umsetzen, welche die sichere Entwicklung von Produkten, Umgang, Dokumentation, Behandlung und Behebung von Sicherheitslücken und den Austausch von Informationen über entdeckte Sicherheitslücken innerhalb der Open-Source-Gemeinschaft fördert (Art. 24 Abs. 1 CRA)
  • Auf Ersuchen der Marktüberwachungsbehörden mit diesen zusammenarbeiten, um Cybersicherheitsrisiken zu mindern und auf begründeten Antrag die Cybersicherheitsrichtlinie zur Verfügung stellen (Art. 24 Abs. 2 CRA)