Translations:Cyber Resilience Act (CRA)/51/de

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Die Meldepflichten des Art 14 Abs 1 CRA gelten insoweit, als Open-Source Stewards an der Entwicklung der Produkte mit digitalen Elementen beteiligt sind. Die Meldepflichten der Art 14 Abs 3 und 8 CRA gelten soweit Netz- und Informationssysteme betroffen sind, welche für die Entwicklung solcher Produkte bereitgestellt werden.