Translations:Cyber Resilience Act (CRA)/63/de

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  • Harmonisierte EU-Zertifizierungsstandards können auf Produkte dieser Klasse angewendet werden (Art 32 Abs. 3 lit c iVm Art 27 Abs 9 CRA). ErwGr 92 CRA folgend sollte bei der Konformitätsbewertung wichtiger Produkte der Klasse II immer eine dritte Partei involviert sein. Zwar eliminiert Art 27 Abs 9 CRA die Verpflichtung des Herstellers zur Durchführung einer Konformitätsbewertung durch einen Dritten bei Anwendung des EU-Zertifizierungsstandards Vertrauenswürdigkeitsstufe „mittel“ doch sieht diese Zertifizierungsstufe eine Überprüfung durch Dritte vor (vgl. Art 53 Cybersecurity Act).
  • Allenfalls hat eine unabhängige Zertifizierung nach Modul B+C oder Modul H zu erfolgen (Art 32 Abs 3 lit a und b iVm Art 27 Abs 9 CRA).