Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/48/de
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, die in den in den Anlagen 1 und 2 NISG genannten Sektoren tätig sind, gelten jedenfalls als wichtige Einrichtungen im Sinne des § 42 Abs 2 NISG.
, die in den in den Anlagen 1 und 2 NISG genannten Sektoren tätig sind, gelten jedenfalls als wichtige Einrichtungen im Sinne des § 42 Abs 2 NISG.