Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/70/de
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Die NIS2-RL definiert in Art 21 Absatz 2 zehn konkrete Maßnahmen und Mindeststandards, deren Implementierung nationale Gesetzgeber fordern müssen.
Die NIS2-RL definiert in Art 21 Absatz 2 zehn konkrete Maßnahmen und Mindeststandards, deren Implementierung nationale Gesetzgeber fordern müssen.