Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/87/de

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Prüfgegenstand sind Produkte und Dienste unmittelbarer Lieferanten und Anbieter. Soweit ein Produkt oder Dienst stark auf Subdienstleistern aufbaut, müssen diese notwendigerweise auch in den Prüfumfang fallen. Die Regelungen sind sowohl bei der Auswahl neuer Lieferanten oder Dienstleister als auch bei bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zu beachten.[1]

  1. 326/ME XXVII. GP - Ministerialentwurf - Anlage_2 https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/ME/326/fname_1621121.pdf S 34