Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/93/de

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  • Verantwortlichkeit: Die Unternehmensleitung (zB Vorstand, Geschäftsführung) ist für die Billigung und Überwachung der Umsetzung von Risikomanagement-Verpflichtungen verantwortlich.
  • Persönliche Haftung: Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen können Leitungsorgane persönlich zur Verantwortung gezogen werden.
  • Schulungspflicht: Leitungsorgane sind verpflichtet, an Cybersicherheitsschulungen teilzunehmen und diese auch ihren Mitarbeitenden anzubieten.
  • Kompetenzerweiterung: Ziel der Schulungen ist es, ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erkennung und Bewertung von Cybersicherheitsrisiken sowie entsprechende Managementpraktiken zu vermitteln.
  • Präventiver Ansatz: Durch die Stärkung der Kompetenzen auf Leitungsebene soll Gefahren im Bereich der Cybersicherheit vorgebeugt werden.