Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/114/de

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Soweit ein erheblicher Cybersicherheitsvorfall die Erbringung des jeweiligen Dienstes der betroffenen Einrichtung beeinträchtigt, unterrichtet die Einrichtung die Empfänger ihrer Dienste unverzüglich über diesen erheblichen Cybersicherheitsvorfall und teilt, soweit möglich, alle Maßnahmen oder Abhilfemaßnahmen mit, die diese Empfänger als Reaktion auf diese Bedrohung ergreifen können.