Translations:Cyber Security Act (CSA)/17/de

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Mit dem Vorschlag wird eine Begriffsbestimmung für „verwaltete Sicherheitsdienste“ eingeführt, die an die Begriffsbestimmung für „Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste“ in der NIS-2-Richtlinie angelehnt ist. Verwaltete Sicherheitsdienste sind Dienste, die in der Durchführung oder Unterstützung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Cybersicherheitsrisikomanagement ihrer Kund*innen bestehen (Art. 1 Abs. 2 CSA-N). Außerdem wird ein neuer Artikel 51a über die Sicherheitsziele der europäischen Systeme für die Cybersicherheitszertifizierung eingefügt, die auf verwaltete Sicherheitsdienste abgestimmt sind. Auf dieser Basis kann die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt für ein Zertifizierungsschema für verwaltete Sicherheitsdienste annehmen.