Cyber Security Act (CSA)
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Kurztitel: Rechtsakt zur Cybersicherheit
Änderungsvorschlag: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/881 im Hinblick auf verwaltete Sicherheitsdienste, COM(2023) 208 final
Einführung
Jahr 2019 wurde die Verordnung (EU) 2019/881 („Cybersecurity Act“) verabschiedet.
Die Verordnung erweitert die Rolle und Kompetenzen der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA):
- Die ENISA erhält ein dauerhaftes Mandat als Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in der EU.
- Ihre Aufgaben umfassen nun Beratung, Unterstützung und Förderung der EU-Politik im Bereich Cybersicherheit.
- Sie soll Stellungnahmen abgeben, Leitlinien herausgeben und zu Themen wie Risikomanagement und Meldung von Sicherheitsvorfällen beraten
Einführung eines EU-weiten Zertifizierungssystems Der zweite Kernbereich ist die Schaffung eines einheitlichen Zertifizierungsrahmens für Cybersicherheit:
- Es wird ein EU-weites Zertifizierungssystem für Produkte, Dienstleistungen und Prozesse der Informations- und Kommunikationstechnologie eingeführt.
- Die ENISA ist für den Aufbau und die Pflege dieses Zertifizierungsrahmens zuständig.
- Das System legt einheitliche Anforderungen und Bewertungskriterien für Cybersicherheit in der gesamten EU fest.
- Zertifikate bescheinigen die Erfüllung bestimmter Sicherheitsanforderungen und stufen die Vertrauenswürdigkeit als "niedrig", "mittel" oder "hoch" ein.