Großes oder mittleres Unternehmen iSd NISG

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Die Einstufung einer Einrichtung als „mittleres Unternehmen“ oder als „großes Unternehmen“ richtet sich gemäß § 25 NISG nach der Anzahl der Mitarbeiter, dem Jahresumsatz und der Jahresbilanzsumme.

Eine Einrichtung gilt als „großes Unternehmen“, wenn sie zumindest 250 Mitarbeiter beschäftigt oder wenn sie einen Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro erzielt und sich die Jahresbilanzsumme auf über 43 Millionen Euro beläuft.

Eine Einrichtung gilt als „mittleres Unternehmen“, wenn sie zumindest 50 Mitarbeiter beschäftigt, oder wenn sie einen Jahresumsatz von über zehn Millionen Euro erzielt und sich die Jahresbilanzsumme auf über zehn Millionen Euro beläuft, sofern sie nicht bereits als großes Unternehmengilt.

Zu beachten ist, dass bei der Berechnung der obigen Werte nicht bloß jene des eigenen Unternehmens, sondern auch jene der mit dem Unternehmen verbundenen Unternehmen und (anteilig) jene der Partnerunternehmen hinzugerechnet werden. Verbundene Unternehmen werden in Art. 3 Abs. 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG in der Fassung ABl. Nr. L 124 vom 20.5.2003 definiert.[1]

  1. ErlRV 326/ME XXVII. GP https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/ME/326/fname_1621119.pdf S 28