Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/143/de
Aus RI Wiki
				
				
				Zur Navigation springenZur Suche springen
				
				
Im Anschluss auf die Aufsichtsmaßnahmen oder die Prüfung der Informationen können die zuständigen Behörden anweisen, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße zu beheben (Art 21 Abs 3 CER-RL).