Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/43/de

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  • sie im Inland tätig sind
  • sich deren kritische Infrastruktur im Inland befindet
  • sie zumindest einen wesentlichen Dienst erbringen und
  • ein Sicherheitsvorfall eintreten könnte.
Hinweis:
In Bezug auf den in Anhang Z 9 CER-RL genannten Sektor "öffentliche Verwaltung" (vgl Art 2 Z 10 CER-RL) sieht § 12 RKEG-Entwurf eine Sonderbestimmung für die Ermittlung von kritischen Einrichtungen im Sektor öffentliche Verwaltung vor, die sich ausschließlich an die Bundesverwaltung richtet.