Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/7/de
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ErwGr 20 stellt fest, dass Gefahren für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen unterschiedliche Ursachen haben können, weshalb in der CER-RL ein „gefahrenübergreifender“ Ansatz angewandt wird, der die Resilienz von Netz- und Informationssystemen sowie die physischen Komponenten und das physische Umfeld dieser Systeme umfasst.
Hinweis: |
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Ein erster Entwurf für ein nationales Umsetzungsgesetz der CER-RL wurde, deutlich nach Ende der Umsetzungsfrist, unter dem Titel "Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz" (im folgenden RKEG-Entwurf) im Dezember 2024 im Parlament in Begutachtung gegeben.[1]
Die Begutachtungsfrist endete mit 14. Jänner 2025. Derzeit ist dieser Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen. |
- ↑ Parlament Österreich, Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz – RKEG (1/ME), https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/1?selectedStage=100 (abgerufen 22. 1. 2025).