Translations:Cyber Resilience Act (CRA)/36/de

Aus RI Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen

Art 23 verpflichtet zur Führung einer umfassenden technischen Dokumentation. Diese Dokumentation muss nicht nur eine allgemeine Beschreibung des Produkts und seiner beabsichtigten Verwendung enthalten, sondern auch detaillierte Informationen zu den Aspekten des Produktdesigns, der Produktentwicklung und der Produktherstellung. Zudem ist eine gründliche Bewertung der Cybersicherheitsrisiken über den gesamten Lebenszyklus des Produkts erforderlich. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Dokumentation ist die Beschreibung der Verfahren zur Schwachstellenbehandlung. Hierzu gehören Informationen über das Design und die Entwicklung des Produkts, die gegebenenfalls durch Abbildungen, Schemata oder eine Beschreibung der Systemarchitektur ergänzt werden. Darüber hinaus muss ein Konzept für die koordinierte Offenlegung von Schwachstellen sowie Spezifikationen zu Herstellungs- und Überwachungsprozessen samt Validierung dokumentiert werden.