Translations:Cyber Resilience Act (CRA)/68/de

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  • Soweit durch die EU-Kommission gemäß Art 8 Abs 1 CRA vorgegeben, können harmonisierte EU-Zertifizierungsstandards auf Produkte dieser Klasse angewendet werden (Art 32 Abs 4 lit a iVm Art 8 Abs 1 CRA)
  • Sind diese nicht vorhanden, hat eine unabhängige Zertifizierung nach harmonisierten EU-Zertifizierungsstandards, Modul B+C oder Modul H zu erfolgen (Art 32 Abs. 4 lit b iVm Art 32 Abs 3 CRA)