Translations:Cybersecurity/17/de

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Diese Richtlinie ergänzt die NIS2-Richtlinie, indem sie sich speziell auf die physische und digitale Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen konzentriert. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, kritische Einrichtungen zu identifizieren und deren Schutz vor Cyber- und physischen Bedrohungen sicherzustellen.