Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/146/de

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  • Beide Regelwerke verlangen Meldungen bei Vorfällen, die die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit betreffen.
  • Bei Sicherheitsvorfällen, die sowohl IT-Systeme als auch personenbezogene Daten betreffen, kann eine doppelte Meldepflicht bestehen: einmal an die zuständige Datenschutzbehörde (DSGVO) und einmal an die Cybersicherheitsbehörde (NIS2).
  • Bei Betreibern wesentlicher Dienste, die personenbezogene Daten verarbeiten, könnten somit Vorfälle unter beide Regelungen fallen, was bedeutet, dass sowohl die Datenschutzverletzung als auch der Sicherheitsvorfall gemeldet werden müssen.