Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/155/de

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  • DSGVO: Die DSGVO fordert spezifische Sicherheitsmaßnahmen für den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Pseudonymisierung und Verschlüsselung, und verlangt, dass Unternehmen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Datenverfügbarkeit nach einem physischen oder technischen Vorfall haben (Art 32 DSGVO). Die Anforderungen zielen direkt auf den Schutz von personenbezogenen Daten ab.
  • NIS2: Die NIS2-RL legt Wert auf Cybersicherheitsmaßnahmen und operative Resilienz. Hierzu gehören Maßnahmen zur Sicherung der Netzwerk- und Informationssysteme gegen Bedrohungen, die Implementierung von Überwachungssystemen zur Bedrohungserkennung und die Sicherstellung von Redundanzen und Kontinuität der Dienste. Diese Maßnahmen sind breiter gefasst und betreffen nicht nur personenbezogene Daten, sondern die gesamte IT-Infrastruktur eines Unternehmens.