Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/170/de
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- Erteilung verbindlicher Anweisungen zur Einhaltung der Richtlinie
- Vorübergehende Aussetzung der Geschäftstätigkeit bei Nichtbefolgung von Anweisungen
- Temporäres Tätigkeitsverbot für Personen in Leitungsfunktionen
- Leitungsorgane von Unternehmen, wie Vorstände oder Geschäftsführer*innen, können persönlich für die Einhaltung der Cybersicherheitsmaßnahmen haftbar gemacht werden.