Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/170/de

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  • Erteilung verbindlicher Anweisungen zur Einhaltung der Richtlinie
  • Vorübergehende Aussetzung der Geschäftstätigkeit bei Nichtbefolgung von Anweisungen
  • Temporäres Tätigkeitsverbot für Personen in Leitungsfunktionen
  • Leitungsorgane von Unternehmen, wie Vorstände oder Geschäftsführer*innen, können persönlich für die Einhaltung der Cybersicherheitsmaßnahmen haftbar gemacht werden.