Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/44/de
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Eine "Einrichtung" iSd NISG ist gemäß § 3 Abs 10 NISG "eine natürliche Person oder nach dem an ihrem Sitz geltenden nationalen Recht geschaffene und anerkannte juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die in eigenem Namen Rechte ausüben und Pflichten unterliegen kann".