Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/50/de

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Von der Möglichkeit, bei der Umsetzung der NIS2-RL die bisherigen „Betreiber wesentlicher Dienste“ pauschal als wesentliche Einrichtungen einzustufen, oder Gemeinden und Bildungseinrichtungen in den Anwendungsbereich aufzunehmen, wurde abgesehen.[1]