Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/53/de
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Darüber hinaus fallen öffentliche Stellen unter die in § 25 Abs 3 NISG genannten Kriterien. Vereinfacht ausgedrückt sind dies Bundes- und Landeseinrichtungen ohne gewerblichen Auftrag, deren Entscheidungen individuelle Rechte im grenzüberschreitenden Verkehr berühren.