Translations:Cybersecurity/17/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:04 Uhr

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Nachricht im Original (Cybersecurity)
Diese Richtlinie ergänzt die NIS2-Richtlinie, indem sie sich speziell auf die physische und digitale Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen konzentriert. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, kritische Einrichtungen zu identifizieren und deren Schutz vor Cyber- und physischen Bedrohungen sicherzustellen.

Diese Richtlinie ergänzt die NIS2-Richtlinie, indem sie sich speziell auf die physische und digitale Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen konzentriert. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, kritische Einrichtungen zu identifizieren und deren Schutz vor Cyber- und physischen Bedrohungen sicherzustellen.