Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/43/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr

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Nachricht im Original (Critical Entities‘ Resilience Directive (CER))
* sie im Inland tätig sind
* sich deren kritische Infrastruktur im Inland befindet
* sie zumindest einen wesentlichen Dienst erbringen und
* ein Sicherheitsvorfall eintreten könnte. 
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!Hinweis:
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|In Bezug auf den in Anhang Z 9 CER-RL genannten Sektor "'''öffentliche Verwaltung'''" (vgl Art 2 Z 10 CER-RL) sieht § 12 RKEG-Entwurf eine Sonderbestimmung für die Ermittlung von kritischen Einrichtungen im Sektor öffentliche Verwaltung vor, die sich ausschließlich an die Bundesverwaltung richtet.
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  • sie im Inland tätig sind
  • sich deren kritische Infrastruktur im Inland befindet
  • sie zumindest einen wesentlichen Dienst erbringen und
  • ein Sicherheitsvorfall eintreten könnte.
Hinweis:
In Bezug auf den in Anhang Z 9 CER-RL genannten Sektor "öffentliche Verwaltung" (vgl Art 2 Z 10 CER-RL) sieht § 12 RKEG-Entwurf eine Sonderbestimmung für die Ermittlung von kritischen Einrichtungen im Sektor öffentliche Verwaltung vor, die sich ausschließlich an die Bundesverwaltung richtet.