Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/43/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr
- sie im Inland tätig sind
- sich deren kritische Infrastruktur im Inland befindet
- sie zumindest einen wesentlichen Dienst erbringen und
- ein Sicherheitsvorfall eintreten könnte.
Hinweis: |
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In Bezug auf den in Anhang Z 9 CER-RL genannten Sektor "öffentliche Verwaltung" (vgl Art 2 Z 10 CER-RL) sieht § 12 RKEG-Entwurf eine Sonderbestimmung für die Ermittlung von kritischen Einrichtungen im Sektor öffentliche Verwaltung vor, die sich ausschließlich an die Bundesverwaltung richtet. |