Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/143/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr
Im Anschluss auf die Aufsichtsmaßnahmen oder die Prüfung der Informationen können die zuständigen Behörden anweisen, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße zu beheben (Art 21 Abs 3 CER-RL).