Translations:Cyber Resilience Act (CRA)/68/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 09:40 Uhr
- Soweit durch die EU-Kommission gemäß Art 8 Abs 1 CRA vorgegeben, können harmonisierte EU-Zertifizierungsstandards auf Produkte dieser Klasse angewendet werden (Art 32 Abs 4 lit a iVm Art 8 Abs 1 CRA)
 - Sind diese nicht vorhanden, hat eine unabhängige Zertifizierung nach harmonisierten EU-Zertifizierungsstandards, Modul B+C oder Modul H zu erfolgen (Art 32 Abs. 4 lit b iVm Art 32 Abs 3 CRA)