Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/44/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 10:32 Uhr
Eine "Einrichtung" iSd NISG ist gemäß § 3 Abs 10 NISG "eine natürliche Person oder nach dem an ihrem Sitz geltenden nationalen Recht geschaffene und anerkannte juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die in eigenem Namen Rechte ausüben und Pflichten unterliegen kann".