Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/53/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 10:32 Uhr
Darüber hinaus fallen öffentliche Stellen unter die in § 25 Abs 3 NISG genannten Kriterien. Vereinfacht ausgedrückt sind dies Bundes- und Landeseinrichtungen ohne gewerblichen Auftrag, deren Entscheidungen individuelle Rechte im grenzüberschreitenden Verkehr berühren.