Regulation on electronic identification and trust services (eIDAS): Unterschied zwischen den Versionen

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== Einführung ==
== Einführung ==
Die Abkürzung eIDAS steht für "electronic IDentification, Authentication and Trust Services". Die Ursprüngliche Fassung der eIDAS-VO wurde im Jahr 2014 beschlossen und umfasst Bestimmungen zur zur elektronischen Identifizierung sowie zu elektronischen Signaturen und anderen Vertrauensdiensten. Am 20. Mai 2024 trat eine umfangreiche Novellierung der eIDAS-VO in Kraft. Diese brachte neben der Aktualisierung bestehender Bestimmungen eine zentrale Neuerung: Die Einführung der „Europäische Brieftasche für die Digitale Identität“ („European Digital Identity Wallet“).
Die Abkürzung eIDAS steht für "electronic IDentification, Authentication and Trust Services". Die Ursprüngliche Fassung der eIDAS-VO wurde im Jahr 2014 beschlossen und umfasst Bestimmungen zur elektronischen Identifizierung sowie zu elektronischen Signaturen und anderen Vertrauensdiensten. Am 20. Mai 2024 trat eine umfangreiche Novellierung der eIDAS-VO in Kraft. Diese brachte neben der Aktualisierung bestehender Bestimmungen eine zentrale Neuerung: Die Einführung der „Europäische Brieftasche für die Digitale Identität“ („European Digital Identity Wallet“, EUDIW). Bis Herbst 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten ihren Bürger*innen eine solche Wallet anbieten, mit der sie sich online und offline ausweisen können, wobei die Nutzung freiwillig und kostenfrei sein soll.

Version vom 20. September 2024, 15:06 Uhr

Langtitel: Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (Konsolidierter Text in der Fassung der Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität)

Kurztitel: Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen; Regulation on electronic identification and trust services

Kurzübersicht

Einführung

Die Abkürzung eIDAS steht für "electronic IDentification, Authentication and Trust Services". Die Ursprüngliche Fassung der eIDAS-VO wurde im Jahr 2014 beschlossen und umfasst Bestimmungen zur elektronischen Identifizierung sowie zu elektronischen Signaturen und anderen Vertrauensdiensten. Am 20. Mai 2024 trat eine umfangreiche Novellierung der eIDAS-VO in Kraft. Diese brachte neben der Aktualisierung bestehender Bestimmungen eine zentrale Neuerung: Die Einführung der „Europäische Brieftasche für die Digitale Identität“ („European Digital Identity Wallet“, EUDIW). Bis Herbst 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten ihren Bürger*innen eine solche Wallet anbieten, mit der sie sich online und offline ausweisen können, wobei die Nutzung freiwillig und kostenfrei sein soll.