Data Act (DA)

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Langtitel: Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung)

Kurztitel: Datenverordung, Data Act (DA)

Kurzübersicht

Ziele Anwendungsbereich Inhalt Synergie Konsequenzen

Einleitung

Der DA etabliert EU-weite Regeln für die gemeinsame Nutzung von Daten vernetzter Produkte und damit verbundener Dienste, wie etwa Internet der Dinge (IoT) und Industriemaschinen, um Fairness in Verträgen zur Datennutzung zu gewährleisten. Er regelt den Datenaustausch zwischen Unternehmen (B2B), Unternehmen und Verbrauchern (B2C) sowie Unternehmen und staatlichen Stellen (B2G). Besonders im B2B-Bereich wird die Verhandlungsmacht zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) neu ausbalanciert, indem diese vor missbräuchlichen Vertragsklauseln geschützt werden, die ihnen von Unternehmen mit größerer Verhandlungsstärke auferlegt werden könnten. Zudem enthält der DA Regelungen für den staatlichen Zugang zu Daten in außergewöhnlichen Umständen.

Data Act (DA) https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/data-act

Hindernisse:

  • Mangel an Anreizen für Dateninhaber, freiwillig Vereinbarungen über die Datenweitergabe einzugehen,
  • Unsicherheiten in Bezug auf Rechte und Pflichten in Verbindung mit Daten,
  • Kosten der Auftragsvergabe in Bezug auf technische Schnittstellen und für deren Einrichtung,
  • starke Fragmentierung von Informationen in Datensilos,
  • schlechte Verwaltung von Metadaten,
  • fehlende Normen für die semantische und technische Interoperabilität,
  • Engpässe beim Datenzugang,
  • Fehlen einheitlicher Verfahren für die Datenweitergabe,
  • Missbrauch vertraglicher Ungleichgewichte hinsichtlich Datenzugang und Datennutzung.

Ziele

Der DA zielt darauf ab, Innovation zu fördern, indem er Hürden abbaut, die Verbraucher*innen und Unternehmen den Zugang zu Daten erschweren und gleichzeitig klare Regeln festlegt, wer auf Daten zugreifen darf und unter welchen Bedingungen. Er erleichtert den Datenaustausch für ein breiteres Spektrum privater und öffentlicher Einrichtungen und schafft so Möglichkeiten für Kooperationen, die sowohl wirtschaftlichen als auch gesellschaftlichen Nutzen bringen. Zudem erleichtert der DA die Datenübertragbarkeit, wodurch Nutzer*innen ihre Daten leichter zwischen verschiedenen Diensten bewegen können. Dadurch sollen nicht nur Wettbewerb und Innovation gefördert, sondern auch die Kontrolle der Nutzer über ihre eigenen Daten gestärkt werden.

Anwendungsbereich

Zeitlich

Nach der Annahme am 13. Dezember 2023 trat der DA am 2. Jänner 2023 in Kraft. Die Bestimmungen sind ab dem 12. September 2025 anwendbar.

Zentrale Inhalte

IOT-Produkte und zugehörige Dienstleistungen

Datenzugang durch Technikgestaltung ("by design")

faire Vertragsbedingungen

bedingter staatlicher Zugang zu Daten

Übertragbarkeit (Portabilität) und Interoperabilität

Übertragungsbeschränkungen (Drittstaaten)

Fallbeispiele

Synergien

Konsequenzen/Strafen

Weiterführende Literatur

Einführende Werke

Kommentare

  • Bomhard/Schmidt-Kessel, EU Data Act (2025)
  • Czychowski/Lettl/Steinrötter, Data Act (2025)
  • Paschke/Schumacher, EU Data Act (2025)

Weiterführende Links

Nachweise