Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/43/de

Aus RI Wiki
Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr von FuzzyBot (Diskussion | Beiträge) (Neue Version von externer Quelle importiert)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen
  • sie im Inland tätig sind
  • sich deren kritische Infrastruktur im Inland befindet
  • sie zumindest einen wesentlichen Dienst erbringen und
  • ein Sicherheitsvorfall eintreten könnte.
Hinweis:
In Bezug auf den in Anhang Z 9 CER-RL genannten Sektor "öffentliche Verwaltung" (vgl Art 2 Z 10 CER-RL) sieht § 12 RKEG-Entwurf eine Sonderbestimmung für die Ermittlung von kritischen Einrichtungen im Sektor öffentliche Verwaltung vor, die sich ausschließlich an die Bundesverwaltung richtet.